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Überführung von Gegenständen

  1. Überführung von verbrauchsgütern und ausgewählten Produkten in die und aus der BRD
  2. Waffen
  3. Pyrotechnische Gegenstände
  4. Medikamente und Drogen

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Überführung von verbrauchsgütern und ausgewählten Produkten in die und aus der BRD
Überführt ein Bürger der Tschechischen Republik als Privatperson, d.h. nicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit, Verbrauchsgüter über die Grenze zur BRD für seinen Eigenbedarf, so hat er Verbrauchsteuer nur in dem Mitgliedsstaat zu zahlen, in dem sie gekauft wurden.
 
Den nachstehend angeführten Warenarten sind die Eigenbedarfsobergrenzen zugeordnet (diese haben lediglich informativen Charakter):

 
Verbrauchsgüter
Menge
Tabakerzeugnisse
Zigaretten
800 Stück
Zigarren mit einem Gewicht bis 3 g pro Stück
400 Stück
Zigarren
200 Stück
Rauchtabak
1 Kg
Alkoholische Getränke
Spirituosen
10 l
Schaumweine
60 l
Wein
90 l
Bier
110 l
Weitere Erzeugnisse
Kaffee
10 Kg
Kaffeehaltige Erzeugnisse
10 Kg
Die Überführung von Waren für den Eigenbedarf betrifft nicht solche Ware, die auf dem Gebiet des EU-Mitgliedsstaates nicht ordnungsgemäß verzollt wurde, d.h. insbesondere Fälschungen.
 
Laut deutschen Vorschriften ist weiter untersagt sowohl die Einfuhr, als auch die Ausfuhr sowie jegliche Form der Vervielfältigung untersagter propagandistischer Materialien im Zusammenhang mit verbotenen politischen Parteien oder Vereinen, zu denen z. B. die Deutsche Alternative, die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei, die Nationalistische Front und weitere zählen. Strengstens verboten sind Materialien im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen (nazistische) Partei, einschließlich mit ihr verbundener Parolen wie Heil Hitler, Sieg Heil usw. Bestraft wird auch der Umgang mit Nachahmungen verbotener Materialien.
 
Verboten ist weiter die Ausfuhr von Dokumenten oder anderen Datenträgern, die zu Hass gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe anstiften oder sie beleidigen oder anderweitig missachten.

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