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Medikamente
Auf dem Gebiet der BRD reisende Bürger können Medikamente für den allgemeinen persönlichen Bedarf mit sich führen, d.h. in einer solchen Menge, die laut entsprechender Empfehlung in maximal drei Monaten einzunehmen ist. Gleiches trifft auch auf für Tiere bestimmte Medikamente zu, die gemeinsam mit dem Bürger in die BRD reisen, jedoch nur dann, wenn das Tier nicht zur Schlachtung bestimmt ist. Zugleich gilt, dass bestimmte Medikamente verboten sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um gefälschte Medikamente oder untersagte Dopingmittel, wie z. B. Testosteron oder Nandrolon.

Betäubungsmittel, wie z. B. Morphin, können nur aufgrund einer ärztlichen Vorschrift und gesonderten Bestätigung des behandelnden Arztes (in einer Dosis für max. 30 Tage) eingeführt werden.

Drogen
Die deutschen Gesetze unterscheiden nicht konsequent zwischen den einzelnen Drogenarten in Abhängigkeit von ihrer Gefährlichkeit (dies bleibt dem Ermessen der zuständigen Organe überlassen), zahlreiche Drogen fallen allerdings unter die Kategorie der Betäubungsmittel. In der Praxis werden die verschiedenen Drogen allerdings unterschiedlich behandelt, z. B. gilt, dass der Besitz einer sehr geringen Menge von Marihuana kein Grund für die Einleitung der Strafverfolgung sein muss. Wenn eine Person allerdings über Betäubungsmittel unberechtigt verfügt, kann die Strafverfolgung auf jeden Fall eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass die Frage des Besitzes von Marihuana und des mögliche Absehens von einer Strafverfolgung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich behandelt wird.

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